Gernot Frietzsche, geb. am 05.01.1966, ist Gründer der auf Arbeits- und Erbrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Frietzsche Rechtsanwälte in Darmstadt und Rodgau. Er befasst sich schwerpunktmäßig mit Erbrecht und hat erfolgreich an dem Fachlehrgang Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins teilgenommen.
Gernot Frietzsche berät umfassend bei erbrechtlichen und lebzeitigen Gestaltungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und vertritt bundesweit Erben, Erbengemeinschaften, Pflichtteils-berechtigte, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker etc. in allen erbrechtlichen Fragen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Auch übernimmt Rechtsanwalt Frietzsche selbst das Amt eines Testamentsvollstreckers. Wegen seines weiteren, für das Erbrecht sehr bedeutungsvollen Tätigkeitsschwerpunktes Gesellschaftsrecht, vertritt er die Interessen von Unternehmen und Unternehmern in allen Fragen der Betriebs – und Unternehmensnachfolge, wobei hierbei ein Schwerpunkt in der Vertretung von inhabergeführten Firmen und Familienunternehmen liegt.
Für eine weitergehende, umfassende erbrechtliche Beratung oder Interessenvertretung – auch bundesweit- können Sie sich mit Rechtsanwalt Frietzsche gerne telefonisch unter 06151-1380 5 und 06106-826316 oder auch per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. in Verbindung setzen.

