Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in der Darmstädter Innenstadt habe ich einen meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht gesetzt. Im Jahre 2006 habe ich erfolgreich an dem Fachlehrgang Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins teilgenommen.
Täglich fällt mir auf, wie wenig das Erbrecht im Allgemeinen und damit erbrechtliche Ansprüche, Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten in der Gesellschaft bekannt sind. Diese, überwiegend durch Gleichgültigkeit herbeigeführte, Unkenntnis führt in letzter Konsequenz zu häufig nicht gewollten Rechtsfolgen, die dann alle Beteiligten überraschen. Gerade,
- weil erst in den letzten Jahren erhebliche Vermögen vererbt oder übertragen wurden oder künftig werden,
- weil sich die Lebenserwartung und die damit verbundenen Kosten im Alter erheblich erhöht haben oder erhöhen werden,
- weil das klassische Familienbild der deutschen Durchschnittsfamilie (Ehe bis der Tod Euch scheidet mit zwei ehelichen Kindern) sich zur immer häufiger anzutreffenden Patchwork-Familie gewandelt hat,
- weil es eine Vielzahl vermögender Eheleute oder Lebenspartner ohne Trauschein und ohne Kinder gibt,
- weil sich häufig die Notwendigkeit der häuslichen Pflege von Angehörigen wegen unbezahlbarer Pflegekosten ergibt,
- weil erhebliche Vermögensgegenstände unter Ausschluß gesetzlich Erbberechtigter auf andere übertragen werden sollen,
- weil Unternehmer sinnvolle Regelungen über die Betriebsnachfolge erb- und gesellschaftsrechtlich abgestimmt treffen müssen, bzw. es gilt, eine lebzeitige Betriebsnachfolge unter Einbeziehung erbrechtlicher Ansprüche vorzunehmen,
ist es wichtig, sich mit diesen Problematiken lebzeitig auseinanderzusetzen und professionell beraten zu lassen.
Obige, lediglich beispielhaft aufgeführte typische Sachverhalte führen auf der einen Seite vor dem Tod zu einem erheblichen Beratungs- und Gestaltungsbedarf und ziehen nach dem Tod des Erblassers auf der anderen Seite ein gewaltiges Streitpotential nach sich, wenn der Erblasser lebzeitig die Weichen nicht ordnungsgemäß durch entsprechende Gestaltungen gestellt hat.
Unter der Rubrik „Grundzüge des Erbrechts“ finden Sie diese alltäglichen Sachverhalte, anhand derer die erbrechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten dargestellt werden. Diese Beispiele ersetzen keine einzelfallbezogene Beratung und können auch nicht helfen, erbrechtliche Fälle ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles zu lösen.
Für eine weitergehende, umfassende erbrechtliche Beratung oder Interessenvertretung – auch bundesweit- stehe ich Ihnen gerne telefonisch, per email oder gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
